Zinsrichtlinie

Zinsrichtlinie
Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen.
- 1. Inhalt: Die Z. sieht vor, dass die Banken in der EU über private Sparzinsen eines Ausländers Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden liefern müssen oder – für einige Staaten (Belgien, Luxemburg, Österreich; übergangsweise vorgesehen) – statt dessen eine Quellensteuer auf die Zinszahlung erheben müssen, die in den nächsten Jahren allmählich auf bis zu 35 Prozent der Erträge erhöht werden.
- 2. Inkrafttreten: Die Z. ist formal seit 1.1.2004 in Kraft. Ihre Regelungen werden jedoch erst rechtsverbindlich, wenn der Rat der Europäischen Union – einstimmig – feststellt, dass auch die wichtigsten Nicht-EU-Staaten, die als Kapitalanlageorte für EU-Bürger in Frage kommen, durch vergleichbare Mechanismen sicherstellen, dass EU-Bürger durch Kapitalanlage in diesen Staaten die private Einkommensteuer auf ihre Zinserträge nicht mehr hinterziehen können. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass private Kapitalanlage in Drittstaaten „abwandert“, wenn Anlagemöglichkeiten in Drittstaaten vor dem Fiskus verschleiert werden können. Zu diesem Zweck ist durch die Z. die EU beauftragt worden, entsprechende Abkommen mit Drittstaaten über die Besteuerung zu schließen.
- Anders: Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie.

Lexikon der Economics. 2013.

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